Haushaltshilfe in Hamburg: Informationen zu Aufgabengebieten und Förderung
In Großstädten wie Hamburg besteht ein vermehrter Bedarf an Haushaltshilfen. Die Zeit, in der nur adlige Familien sich eine Zugehfrau leisteten ist schon länger vorbei. Familien benötigen mehr Zeit füreinander, Singles sind oft stark beruflich eingespannt – es gibt viele Gründe eine Haushaltshilfe zu beschäftigen. Durch die 1,76 Millionen Einwohner Hamburgs und der damit verbundenen großen Auswahl an Agenturen für Haushaltshilfen oder entsprechenden Jobgesuchen findet man leicht eine Haushaltshilfe, die den eigenen Ansprüchen - und dem verfügbaren Budget - entspricht.
Bevor man sich entscheidet sollte man sich allerdings sicher sein, was genau der Aufgabenbereich der Haushaltshilfe umfassen soll. Denn unter dem Begriff Haushaltshilfe verbirgt sich eine große Bandbreite an Berufen. Eine Haushaltshilfe kann eine Reinigungskraft sein oder zum Hauspersonal gehören.
Reinigungskräfte waren früher gleichbedeutend mit den Dienstmädchen adliger Familien. Heute sind sie oft in privaten Haushalten, meist stundenweise, tätig. Um als Reinigungsfachkraft zu arbeiten ist keine Ausbildung notwendig. Zu den Aufgabenbereichen gehört das Aufräumen und Reinigen des Hauses bzw. der Wohnung und auch die Müllentsorgung. Dem Beruf des Gebäudereinigers geht eine dreijährige Ausbildung voraus. Gebäudereiniger reinigen oftmals Denkmäler und Fassaden.
Der Tätigkeitsbereich von Hauspersonal umfasst mehr als die Reinigung. Hier werden auch Tätigkeiten ausgeführt, die sonst von Familien- oder Haushaltsmitgliedern ausgeführt würden. Hauspersonal muss diskret und ehrlich sein. Die Aufgaben sind unter anderem der Einkauf der Lebensmittel, das Kochen von Essen oder die Reinigung von Wohnung, Möbel und Wäsche. Spezielle Agenturen für Beschäftigte in gehobenen Haushalten setzen hier spezielle Kenntnisse für die Politur von Silber oder die Pflege wertvoller Möbel bei Bewerbern voraus. Zusätzlich zu den normalen Aufgabenbereichen kann die Kindererziehung oder die Versorgung von pflegebedürftigen Familienangehörigen hinzukommen. Auch die Haustierpflege kann vom Hauspersonal übernommen werden.
Nicht in einem sogenannten haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnis angestellt sind Chauffeure und Gesellschafter. Dieses Personal kann jedoch über Haushaltshilfe-Agenturen angefragt werden.
Die Kosten für eine Haushaltshilfe sind unter bestimmten Voraussetzungen beihilfefähig. Diese wurden in der Hamburgischen Beihilfeverordnung festgesetzt und sind auf der Website der Stadt Hamburg einsehbar.